Weiterbildung für Fluglehrer
Bildung soll ja bekanntermaßen über das gesamte Leben eines Menschen hinweg nie aufhören. Im Falle eines Fluglehrers gehört Weiterbildung sogar zur Verpflichtung. Wenigstens einmal in 3 Jahren muss sich ein Fluglehrer deswegen ein ganzes Wochenende auf die „Schulbank“ setzen und Wissen auffrischen oder Neues hinzulernen. Nur dann wird, wenn zusätzlich auch noch ein paar andere Bedingungen erfüllt sind, seine Lehrberechtigung verlängert. Vor kurzem war es wieder soweit. Der Luftsportverband Sachsen e.V. [www.lsvsn.de] hatte zur Fluglehrerweiterbildung auf dem Sportpark Rabenberg [www.sportpark-rabenberg.de] eingeladen und ca. 60 Fluglehrer aus ganz Sachsen meldeten sich an. Besprochen wurden unter anderem luftrechtliche, meteorologische und methodische Themen. Von unserem Verein nahmen immerhin 5 Fluglehrer an der Weiterbildung teil und machten sich damit auch wieder fit für die kommende Saison.

Text/Bild: U.B.


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